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   BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85   

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BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85 (https://dejure.org/1986,15509)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1986 - 8 RK 30/85 (https://dejure.org/1986,15509)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 8 RK 30/85 (https://dejure.org/1986,15509)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 276
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Ubermaßver bot ergeben sich zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) und haben Verfassungsrang (BVerfGE 23, 127, 133 unter Hir weis auf BVerfGE 6, 389, M39; 16, 19h, 201 f; 17, 108, 117 f).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    gewollte Zweck nicht in einem vernünftigen Verhältnis zueinar der stehen (vgl BVerfGE 10, 89, 117; 35, 382, ü01), und der Geset zgeber auf andere Weise mit einem ebenfalls geeigneten, aber milderen Mittel das erstrebte Ziel erreichen könnte (vgl dazu Le ibholz/Rinck, GG, Komm, 6. Aufl, Art. 20 Anm 27).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    gewollte Zweck nicht in einem vernünftigen Verhältnis zueinar der stehen (vgl BVerfGE 10, 89, 117; 35, 382, ü01), und der Geset zgeber auf andere Weise mit einem ebenfalls geeigneten, aber milderen Mittel das erstrebte Ziel erreichen könnte (vgl dazu Le ibholz/Rinck, GG, Komm, 6. Aufl, Art. 20 Anm 27).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    Aber selbst wenn eine Regelung im Einzelfalle zu Härten und Unbilligkeiten führt, kann nicht im Hinblick auf das So- -1ozialstaatsprinzip verlangt werden, daß diese Regelung modifiziert werden müßte (BVerfGE 26, ha, 62; 34, 118, 136; BSGEMB, 11a, 118).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Ubermaßver bot ergeben sich zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) und haben Verfassungsrang (BVerfGE 23, 127, 133 unter Hir weis auf BVerfGE 6, 389, M39; 16, 19h, 201 f; 17, 108, 117 f).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Ubermaßver bot ergeben sich zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) und haben Verfassungsrang (BVerfGE 23, 127, 133 unter Hir weis auf BVerfGE 6, 389, M39; 16, 19h, 201 f; 17, 108, 117 f).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    Sollte sich dies nicht klären lassen, steht also trotz Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht fest, ob das Mahnschreiben dem Kläger mit oder ohne den Hinweis auf die Rechtsfolgen der Nichtzahlung zugegangen ist, so geht dies nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast (BSGE 6, 70, 72; 15, 112, 11H; 19, 52, 53) zu Lasten der Beklagten.
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    Sollte sich dies nicht klären lassen, steht also trotz Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht fest, ob das Mahnschreiben dem Kläger mit oder ohne den Hinweis auf die Rechtsfolgen der Nichtzahlung zugegangen ist, so geht dies nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast (BSGE 6, 70, 72; 15, 112, 11H; 19, 52, 53) zu Lasten der Beklagten.
  • BVerwG, 17.05.1956 - III C 230.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    Ergeben die weiteren Feststellungen des LSG, daß eine Ermessensentscheidung nicht ergangen ist, so liegt ein Fall der Ermessensunterlassung vor, der die Bescheide rechtswidrig macht (BVerwGE 3, 297, 302; A8, 81, 8A; Kopp, % HO Anm 15; Meyer-Ladewig, % 5" Anm 30 unter Hinweis auf BFH in DStR 77, 21) ohne Rücksicht darauf, ob der Kläger "qualifiziert" gemahnt worden ist oder nicht.
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
    Der erkennende Senat darf selbst den Inhalt der VB feststellen und prüfen, ob die Beklagte ihr Satzungsrecht richtig angewendet hat; denn die VB gelten über den Bezirk eines Berufungsgerichts hinaus und sind daher revisibel (vgl dazu BSGE 13, 189, 191; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 2. Aufl, % 162 Anm 5 mwN).
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
  • BSG, 14.09.1966 - 3 RK 18/65

    Satzungsautononmie einer gesetzlichen Krankenkasse - Anspruch auf freie

  • BSG, 29.01.1975 - 5 RKn 50/73

    Krankenversicherung - Freiwillige Mitgliedschaft - Erlöschen - Aufrechnung -

  • BSG, 23.06.1971 - 3 RK 4/69

    Ersatzkassenrecht - Unzulässige Erweiterung des Mitgliederkreises einer

  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93

    Aufrechnungsbefugnis - Beitragsforderung - Beitagsrückstand

    Die Vorschrift galt über Art. 2 § 2 Abs. 2 der 12. AufbauVO für die versicherungspflichtigen Mitglieder der ErsKn bis zum Inkrafttreten des SGB V (vgl dazu BSG SozR 2200 § 511 Nr. 1).
  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90

    Rücknahme eines Beitragsbescheides und eines auf Beitragsrückständen beruhenden

    Das BSG habe sich in seinem Urteil vom 22. Januar 1986 (BSGE 59, 276 = SozR 2200 § 511 Nr. 1) zur Zulässigkeit eines Ausschlusses bei Beitragsrückständen geäußert.

    Eine solche Regelung war wirksam (vgl BSGE 59, 276 = SozR 2200 § 511 Nr. 1).

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RK 1/94

    Krankenversicherung - Freiwillige Krankenversicherung - Kinderpflegekrankengeld

    Der erkennende Senat ist durch § 162 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht gehindert, die Satzung der Beklagten selbst auszulegen (vgl dazu BSGE 59, 76, 77 f = SozR 2200 § 511 Nr. 1; Bley in Peters/Sautter/Wolff, § 162 RdNr 32; Meyer-Ladewig, SGG-Komm, 5. Aufl, § 162 RdNr 5), weil der Zuständigkeitsbereich der Beklagten sich nicht auf den Bezirk des Berufungsgerichts beschränkt.
  • LSG Bayern, 30.11.2010 - L 4 KR 200/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - Zulässigkeit

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Ausfluss aus Art. 20 Grundgesetz - GG -, wird aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (BVerfGE 61, 126/1 34; 69, 1/35; 76, 256/359; BSGE 59, 276/278).
  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 1/87

    Unkostenbeitrag - Beitragserhebung - Honorar für Leistungen im Notfalldienst -

    die Inanspruchnahme der Einrichtungen des NPD stehe in einem vernünftigen Verhältnis zu dem damit erstrebten Zweck, der Beseitigung einer Finanzlücke (vgl BSG 22. Januar 1986 - 8 RK 30/85 276).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 7/85

    Beitragsrecht der Ersatzkassen - Unfallbedingter Mehrausfall - Beitragssatzung -

    Hieran hat sich bisher nichts geändert (s. auch Urteil des BSG vom 22. Januar 1986 - 8 RK 30/85 -).
  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92

    Ersatzkasse - Freiwillige Mitglieder - Beitragserhöhung - Kündigung

    Die entsprechende Ermächtigung hierfür ergab sich aus Art. 2 § 4 Abs. 2 der Zwölften Aufbau-VO vom 24. Dezember 1935 (RGBl. I 1537; BSGE 25, 195, 197 = SozR Nr. 7 zu § 4 der Zwölften Aufbau-VO vom 24. Dezember 1935; BSGE 59, 276, 277 = SozR 2200 § 511 Nr. 1).
  • BSG, 08.02.1979 - 4 RJ 25/78

    Abkommen über Soziale Sicherheit - Israel - Rentenanspruch - Zeitpunkt der

    Es braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob das Landessozialgericht (LSG) bei seiner Rechtsauffassung den Beginn des vorgezogenen Altersruhegeldes auf den 1. April statt auf den 1. Februar 1975 hätte festsetzen müssen (vgl 5 1290 Abs. 5 Satz 2 BVG und SozR 2200 5 1290 Nr. 8 sowie BSGE 59, 276; ferner BSGE 22, 208); denn nach dem Abkommen ist der Zeitpunkt der Umwandlung der Rente in das vorgezogene Altersruhegeld auf den 1. Januar 1975 vorzuverlegen.
  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 12/87
    Der Mitgliederkreis der Ersatzkasse richtet sich nach den Satzungsbestimmungen der Beklagten (vgl Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, Kommentar, 2. Aufl, Stand November 1986, Anm 1 vor § 503 Reichsversicherungsordnung -RVO-; Anm 1.2 zu § 504 RVO; zur Zugehörigkeit der Versicherungsbedingungen zum Satzungsrecht s Krauskopf/Schroeder-Printzen aaO Anm 3 vor § 503 RVO), die als autonomes Recht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (BSGE 24, 266, 268 [BSG 25.02.1966 - 3 RK 38/65]) über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus gelten und daher revisibel sind (BSGE 59, 276, 278 [BSG 22.01.1986 - 8 RK 30/85]).
  • SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Steht mithin trotz Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass das Hinweisschreiben der Beklagten vom 26.09.2001 dem Kläger tatsächlich zugegangen ist, so geht dies nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 22.01.1986, 8 RK 30/85; Urteil vom 29.01.1990, 5 BJ 361/89).
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